Der Begriff der Hegemonie gehört zum Grundinventar kritischer Gesellschaftstheorie und es ist unstrittig, sich vor allem auf Antonio Gramsci und seine „Gefängnishefte“ zu beziehen. In diesem Sinne wird von Hegemonie gesprochen, wenn die Herrschaft einer Klasse oder eines Blocks an der Macht durch eine charakteristische Mischung aus Zwang und Konsens hergestellt und stabilisiert wird.
So geläufig der Begriff und so unumstritten seine Erklärungsstärke auch sein mag – bei der Ausformulierung konkreter Analysen und Zeitdiagnosen offenbaren sich schnell Unterschiede in der Interpretation und Schwierigkeiten in der konkreten Anwendung sowie der Operationalisierung. Ein Beispiel: bezüglich der Frage, ob der Neo-Liberalismus nach der Krise 2008/2009 noch hegemonial ist, oder auch, ob Neoliberalismus jemals hegemonial war, liegen aus dem Kreis der AkG komplett unterschiedliche Einschätzungen vor.
Ein Grund dafür ist, dass die Reichweite des Begriffs, den Gramsci mit seiner Analyse einer bestimmten Formation geprägt hat, ebenso unklar ist wie die Frage nach der Notwendigkeit und Möglichkeit seiner Erweiterung und Fortentwicklung. Handelt es sich also um ein Konzept, das der Analyse eines historisch bestimmten Entwicklungsstandes bürgerlicher Herrschaft oder einer bestimmten geographisch spezifischen Gesellschaftsformation (der kapitalistische Staat im Fordismus) vorbehalten ist? Können auch andere Gesellschaftsformationen, z.B. periphere Staaten, damit erfasst werden, in denen sich die kapitalistische Produktionsweise noch nicht vollständig durchgesetzt hat und die sich daher durch strukturelle Heterogenität auszeichnen? Gilt der Begriff auch hinsichtlich der Entwicklung einer europäischen Staatlichkeit oder eines transnationalen Netzwerkstaates? Was zeichnet den Konsens aus, über den ein Block an der Macht seine Herrschaft stabilisiert? Sind es notwendigerweise materielle Zugeständnisse an die ausgebeuteten Arbeiterinnen und Arbeiter oder kann auch beispielsweise eine immaterielle ideologische Vorherrschaft Mittel zur Konsenserzeugung sein – einfach indem Alternativen nicht mehr denkbar oder formulierbar werden?
Welche Herrschaftsdimensionen sind es, die mit Hegemonie organisiert werden? Ist es allein das ökonomische Ausbeutungsverhältnis, oder sollten auch geschlechtliche, rassistische oder religiöse Herrschaftsverhältnisse als Formen von Konsens und Hegemonie begriffen werden können? Wenn ja, wie geschieht das?
Neben der unterschiedlichen Interpretation ist vor allem die Operationalisierung des Begriffs problematisch. Oft treten erst bei der Frage, wie in einer empirischen Herangehensweise hegemoniale Zustände untersucht und diagnostiziert werden können, die Schwierigkeiten bei der Definition des Begriffs selbst zutage. Es sind aber nicht nur begriffliche, sondern auch methodische Fragen, die sich sofort stellen: Wird die Hegemonie durch eine Analyse der Institutionen bestimmt, durch eine Analyse der Diskurse? Wie genau wird Vorherrschaft gefasst?
Auf dem Workshop wurden die hier angedeuteten Probleme zur Diskussion gestellt werden. Darüber hinaus wurden Fragen aufgegriffen, die bereits auf der AkG-Tagung in Marburg (Juni 2010) zum Thema Peripherer Staat angerissen wurden.
Was? Wann? Wo?
Tagung der Assoziation für kritische Gesellschaftsforschung (AkG),
1. bis 3. April 2011, Berlin
Dateien
- Tagungsprogramm »Hegemonie operationalisieren« pdf, 68.42 KB