Gemeinsamer Appell von: Assoziation für kritische Gesellschaftsforschung (AkG), Forum kritische politische Bildung, Forschungsstelle Rechtsextremismus/Neonazismus an der Hochschule Düsseldorf (Forena), Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi)
6. Dezember 2017
An:
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag CDU-Fraktion im Hessischen Landtag SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag FDP-Fraktion im Hessischen Landtag sowie die interessierte Öffentlichkeit
Appell an den Hessischen Landtag: Entziehen Sie dem Innenministerium die Zuständigkeit für die Förderung von Demokratieprojekten! Stimmen Sie dem Entwurf für das neue Verfassungsschutzgesetz nicht zu!
Sehr geehrte Mitglieder des Hessischen Landtages,
anders als auf Bundesebene und in anderen Bundesländern obliegt die Zuständigkeit für die Förde-rung von (Bildungs-)Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen in Hessen dem Innenministerium. Aufgrund der aktuellen Vorgänge fordern wir, dem Innenministerium die Zuständigkeit zu entziehen und sie an das Kultus- oder Sozialministerium zu übertragen.
Das Hessische Kompetenzzentrum Extremismusprävention (HKE), das im Innenministerium für das Landesprogramm „Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ zuständig ist, hat für die Förderverträge ab 2018 nicht nur eine Klausel angekündigt, wonach die Bildungsträger ein Bekennt-nis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschreiben müssen. Die Projektträger sollen auch in eine anlasslose „sicherheitsbehördliche Überprüfung“ einwilligen. Dabei handelt es sich um eine Anfrage beim Verfassungsschutz über die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter*innen in den geförder-ten Projekten. Diese Überprüfung ist noch nicht einmal bei der Einstellung ins Beamtenverhältnis vorgesehen. Im Entwurf eines neuen Verfassungsschutzgesetzes für Hessen soll diese „Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen“ in den aus Landesmitteln geförderten Projekten in § 21 gesetzlich verankert werden. Hessen würde damit eine verschärfte Neuauflage der „Extremismusklausel“ ver-hängen, die für Fördermittel des Bundes 2011 eingeführt, aber nach nicht verstummender zivilgesell-schaftlicher Kritik aus guten Gründen 2014 wieder zurückgenommen wurde.
Autoritäre Staaten stellen ihre engagierten – und damit potentiell auch immer gegenüber dem Staat kritischen – Bürger*innen unter Verdacht. Sie wissen um die Wirkung einer Politik des Misstrauens, der personenbezogenen Ausspähung und des Einsatzes von Geheimdiensten. Auch und gerade ange-sichts der Tatsache, dass es erstmals einer Partei mit dezidiert nationalistischer, rassistischer und genderfeindlicher Programmatik gelungen ist, in den Bundestag einzuziehen, wirft das Vorhaben
weitreichende Fragen zum demokratischen Selbstverständnis des Innenministeriums und damit der hessischen Landesregierung auf. Diese werden genährt durch die fortlaufende Behinderung der Auf-klärung des NSU-Mordes in Kassel und der Rolle des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz.
Die Förderung von Demokratie(bildung) ist im Hessischen Innenministerium nicht mehr in guten Händen. Menschen und Einrichtungen, die sich für demokratische Grundüberzeugungen einsetzen – in Opferberatungseinrichtungen, Präventionsprojekten und politischer Bildungsarbeit –, sind kein Sicherheitsrisiko. Es ist vielmehr ein Risiko für eine lebendige und kritikfähige Demokratie, sie einem derartigen Generalverdacht auszusetzen.
Als Wissenschaftler*innen, Bildungsarbeiter*innen und politisch Engagierte, die sich einer Demokra-tisierung der Gesellschaft verpflichtet fühlen, halten wir die geplanten Gesetzes- und Regeländerun-gen für demokratiegefährdend und absolut unangemessen. Wir fordern alle Mitglieder des Hessi-schen Landtages und ausdrücklich auch die Abgeordneten von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und CDU als Teile der Regierungskoalition auf, den schweren Vertrauensbruch zu heilen, indem die Zuständig-keit für Demokratieprojekte an das Hessische Kultus- oder Sozialministerium übertragen wird. Wir fordern Sie ferner auf, diesen Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz abzulehnen!
Wir bitten, auch die unten aufgelisteten Stellungnahmen betroffener Einrichtungen und Zusammen-schlüsse sowie weiterer Organisationen zur Kenntnis zu nehmen.
Forum kritische politische Bildung.
Kontakt: Prof. Dr. Julika Bürgin, Hochschule Darmstadt (julika.buergin(at)h-da.de); Prof. Dr. Andreas Eis, Universität Kassel (andreas.eis(at)uni-kassel.de); Dr. PD Bettina Lösch, Universität zu Köln (bettina.loesch(at)uni-koeln.de)
Forschungsstelle Rechtsextremismus/Neonazismus an der Hochschule Düsseldorf.
Kontakt: Prof. Dr. Fabian Virchow (fabian.virchow(at)hs-duesseldorf.de)
Komitee für Grundrechte und Demokratie.
Kontakt: Dirk Vogelskamp (info(at)grundrechtekomitee.de)
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Kontakt: Torsten Bultmann (bultmann(at)bdwi.de), Steffen Käthner (bdwi(at)bdwi.de) - Geschäftsführung des BdWi
Assoziation für kritische Gesellschaftsforschung.
Kontakt: Margit Rodrian-Pfennig (rodrian-Pfennig(at)soz.uni-frankfurt.de)